Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Allgemeinheit unter besonderer Förderung der Jugend- und Altenhilfe (gemeinnütziger Zweck). Weiterhin ist Zweck der Stiftung die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke). Darüber hinaus unterstützt die Werner Ruberg-Stiftung christliche Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.